Ab dem 25.05.2018 gilt in der EU ein einheitliches Datenschutzrecht, die Datenschutz-Grundverordnung. Verantwortlich im Unternehmen für den Datenschutz sind Inhaber, Vorstände und Geschäftsführer, die bei Verstößen auch privat haften können.

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Erfahrungsgemäß haben viele Unternehmen Schwierigkeiten intern jemanden zu bestellen, da die Anforderungen an die Qualifikation hoch sind, Interessenskonflikte zu vermeiden sind und die Tätigkeit intern oft kritisch von den Kollegen betrachtet wird.

Wir helfen Ihnen bei der Beratung Ihres internen Datenschutzbeauftragten oder stehen als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. www.ihr-datenschutz-berater.de